Weil sie nur mit stark gekürzter Kandidat*innenliste antreten darf, zieht die AfD vor Gericht. Aus der Landes-CDU kommt indessen eine Koalitionsabsage.
Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in diesem Fall.