Der Vizechef der Hamburger Schutzpolizei, Timo Zill, erklärt, warum er trotz andauernder Kritik die Dauerpräsenz der Polizei für ein Erfolgsmodell hält.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Interview
Schwarze Menschen, die in Gegenden wie St. Pauli wohnen, müssen scheinbar hinnehmen, dass sie weniger Rechte haben als andere.
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Quelle: taz
Ressort: stadtland
Typ: Bericht
Laut Verwaltungsgericht darf die Polizei auf St. Pauli nicht anlasslos Personalien prüfen. Geklagt hatte ein Schwarzer wegen Racial Profiling.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Hamburg Aktuell
Typ: Bericht
An „gefährlichen Orten“ darf die sächsische Polizei ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dabei gelten weniger Auflagen als in anderen Ländern.
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Typ: Bericht
Ein Gutachten der Initiative „Ban Racial Profiling“ zweifelt die Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen an.
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Typ: Bericht
In Preetz ist die Stimmung zwischen Jugendlichen und Polizei schlecht, die Kleinstadt galt als „gefährlicher Ort“. Wie konnte es dazu kommen?
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Die Polizei vollstreckt mit 350 Beamten zwei Haftbefehle. Der Einsatz kommt zu einer Zeit, als im Kiez gerade halbwegs Ruhe eingekehrt war.
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Typ: Bericht
Predictive Policing versucht zu prognostizieren, wo und wann Einbrüche begangen werden. Die Analyse kann auch auf andere Delikte ausgeweitet werden.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Interview
Die Kontrollen von Schwarzafrikanern in Hamburg-St. Pauli kommen auf den Prüfstand: Ein Togolese klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Diskriminierung.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Hamburg Aktuell
Typ: Bericht
Schleswig-Holstein entschärft auf Piraten-Druck das Polizeigesetz. Dauerhafte Gefahrengebiete an den Küsten und der dänischen Grenze darf es nicht mehr geben.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Immer wieder werden Geflüchtete angeklagt, mit Kleinstmengen Marihuana zu dealen. Eine Anwältin wirft der Polizei Copy-and-Paste-Anklagen vor.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Hamburg Aktuell
Typ: Bericht
Gefahrengebiete gelten als verfassungswidrig, aber die Polizei praktiziert sie weiter. Sie betreibt Schikane und Repression als Öffentlichkeitsarbeit
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Typ: Bericht
Seit ein Gericht Gefahrengebiete als verfassungswidrig einstufte, arbeiten Hamburger Behörden an neuem Gesetz. Solange kontrolliert die Polizei fleißig weiter.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Nach Niederlage vor Gericht benennt Hamburg die umstrittenen Gefahrengebiete um: Sie heißen jetzt gefährliche Orte. Sonst ändert sich nix.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Hamburgs neuer Innensenator Andy Grote (SPD) im Interview über Sex & Drugs, die Flüchtlingspolitik, sexuelle Übergriffe und den G-20-Gipfel
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Quelle: taz Nord
Ressort: Hamburg Aktuell
Typ: Interview
Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen über überfüllte Gerichte, leere Gefängnisse, seine Rolle als grüner Retter der Gefahrengebiete und „Hasch für alle“.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Interview
Im Gefahrengebiet können Polizisten ohne Verdacht kontrollieren – meist Schwarze. Auch Anwohner fühlen sich von Beamten belästigt.
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Typ: Bericht
Das OVG Hamburg hat ausführlich begründet, warum es die Regelung der Gefahrgebiete für verfassungswidrig hält.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet sind unverhältnismäßig, sagt das Gericht. Hamburg sollte auf diese Einschüchterung verzichten.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Bericht
Die Hamburger Polizei darf in Gefahrengebieten nicht willkürlich Personen durchsuchen, sagt ein Gericht. Doch das Urteil ändert wenig.
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Typ: Bericht
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