Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt mit einem Urteil die Rechte von Arbeitnehmern. Sie dürfen in den meisten Fällen nicht überwacht werden.
Beim G20-Gipfel griff der Verfassungsschutz großflächig Daten aus dem Mobilfunknetz ab. Die Methoden sind ungenau, Auskünfte für Betroffene gibt es nicht.
An einem Berliner Bahnhof sollen drei Testsysteme Gesichter erkennen – später auch hilflose Personen, herrenlose Koffer und andere „Gefahrenszenarien“.