Hamburger Landgericht verurteilt den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Friedrich Engel wegen 59fachen Mordes. Der 93-Jährige muss die Haft seines Alters wegen nicht antreten
Im Fall des SS-Offiziers Engel verknüpft das Hamburger Landgericht sein Urteil mit einer Schelte der Strafverfolger in Italien und Deutschland. Weil sie es 50 Jahre lang versäumten, den „Schlächter von Genua“ aufzuspüren, erhält er ein mildes Urteil
Staatsanwaltschaft fordert im NS-Kriegverbrecherprozess gegen Friedrich Engel wegen 59-fachen Mordes lebenslänglich. Die Exekution der Partisanen war zwar „rechtens“, aber zu grausam vom Schlächter von Genua durchgeführt worden
Einer der letzten NS-Kriegsverbrecher-Prozesse in Deutschland geht seinem Ende entgegen. Die Augenzeugen belasten den 93-jährigen „Schlächter von Genua“. Der beruft sich auf Führerbefehl
NS-Kriegsverbrecher-Prozess: Historiker macht SS-Obersturmbannführer Friedrich Engel für Erschießung von 59 Partisanen verantwortlich. Für die konkrete Befehlsgewalt des „Schlächter von Genua“ fehlen nach 58 Jahren die formellen Belege
SS-Mann Friedrich Engel steht ab heute wegen Kriegsverbrechen vor dem Hamburger Landgericht. In Genua gab er 1944 den Befehl zur Hinrichtung von 59 Partisanen. Doch seine Akten verschwanden
Insassenvertreter in Santa Fu wegen Rechtsberatung von Mithäftlingen angeklagt. Nur Anwälte dürfen im Knast Tipps geben ■ Von Peter Müller und Kai von Appen