Wehrhafte Rentnerin
65jährige soll Strafe zahlen, weil sie einen Schlagring besitzt / Landgericht hat Klage erhoben München (taz) - Wie sie zu dem Schlagring gekommen ist, daran kann sich die 65jährige Münchnerin Cäcilie L. nicht mehr erinnern. Behalten hat ihn die wehrhafte alte Dame - ohne zu wissen, daß sie sich damit nach dem Waffengesetz strafbar macht -, um sich selbst zu schützen. Denn: „Jeden Tage berichten die Zeitungen von zahlreichen Überfällen auf alte Menschen.“ Die Münchner Staatsanwaltschaft zeigte daür jedoch wenig Verständnis. 250 Mark soll Frau L. bezahlen, andernfalls werde öffentliche Klage erhoben. Die Zahlungsfrist verstrich, da Cäcilie L. im Krankenhaus lag. Die Folge war eine Klageerhebung. In der Hoffnung, daß „sie mehr Verständnis für die Probleme und Ängste älterer Menschen, insbesondere Frauen, haben als die Staatsanwaltschaft“, schrieb sie an die bayerische Justizministerin Berghofer–Weichner. „Ich halte es für einen Rechtsstaat beschämend, daß er einerseits die alten Menschen niht gegen Angriffe schützen kann, andererseits diese alten Menschen bestraft, wenn sie versuchen, sich selbst zu schützen“, empört sich Frau L.. Von ihrer kleinen Rente kann sie den Betrag kaum bezahlen. Eine Antwort erhielt sie nicht. Vielmehr stellte die Staatsanwaltschaft fest, ihr Brief sei der Beweis, daß sie einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimme. Gleichzeitig wurde ihr mitgeteilt, daß nach § 153 a eine Frist nicht verlängert werden könne. Aufgrund dieser nachweislich falschen Auskunt hat die beherzte Rentnerin Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft gestellt. ■ lui
28.8.1987