BGH bestätigt umstrittenes RAF-Urteil
■ Revision wird verworfen / BGH sieht keine Verfahrens- und Rechtsfehler, was den zeitweiligen Ausschluß der Öffentlichkeit betrifft / Urteil: 10 Monate auf Bewährung für angebliche RAF-Werbung damit rechtskräftig
1.8.1989