Polens Sejm vertagt „Entkommunisierung“
Das Gesetz über die „Säuberung des öffentlichen Lebens“ sieht vor, daß BürgerInnen, die bestimmte politische Funktionen innehatten, von der Besetzung öffentlicher Stellen ausgeschlossen werden ■ Aus Warschau Klaus Bachmann
7.9.1992