■ Der Bundestag versuchte sich erneut an einem Wahlgesetz KOMMENTARE
... existiert nur in der Minorität.“ Karlheinz Merkel
ca. 73 Zeilen / 3431 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Chancengleichheit gegen Parteienherrschaft
... Parteien nicht das Volk wählen. Karlheinz Merkel Der Autor ist Rechtsanwalt und...
ca. 74 Zeilen / 2451 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Im Westberliner Abgeordnetenhauses herrscht die Ansicht vor, in einem künftigen Gesamt-Berlin werde mit einfacher Mehrheit die Westberliner Verfassung übernommen werden können / Dies käme aber einem Bruch des Grundgesetzes gleich /Auch die Ostberliner Verfassung ist völlig rechtmäßig
... Verfassung ist völlig rechtmäßig Von Karlheinz Merkel Wenn es nach der Berliner...
ca. 500 Zeilen / 16524 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Die Regelung wurde von den Parteien willkürlich getroffen
... Wahlen in der damaligen SBZ). Karlheinz Merkel Der Autor ist Rechtsanwalt in...
ca. 227 Zeilen / 7805 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Zum Streit um die Fünfprozenthürde in der Wahlrechts-Diskussion
... an sich reißt, verliert es. Karlheinz Merkel Der Autor ist Rechtsanwalt in...
ca. 244 Zeilen / 8335 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Der Artikel 9 und die Unterwerfung des Parlaments unter die Exekutive ■ D O K U M E N T A T I O N
... daraus möglicherweise ergebenden Folgen einstehen“. Karlheinz Merkel Der Autor ist Rechtsanwalt in...
ca. 239 Zeilen / 7765 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Derzeit konzentriert sich die öffentliche Debatte zunehmend auf einen Beitritt der DDR nach Art. 23 / Eine juristisch - und nicht politisch - orientierte Interpretation des Grundgesetztes ergibt jedoch, daß im Falle der Vereinigung zwingend eine neue Verfassung das Grundgesetz ablösen muß / Der „Königsweg“ ein Holzweg? ■ Von Karlheinz Merkel
... / Der „Königsweg“ ein Holzweg? ■ Von Karlheinz Merkel „Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten...
ca. 506 Zeilen / 16616 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.