Paragraph 218: Kassen wollen nicht zahlen
Trotz eindeutiger Rechtslage bezahlen zwei landwirtschaftliche Krankenkassen keine Schwangerschaftsabbrüche nach sozialer Indikation / Stuttgarter Sozialministerium meint, nicht einschreiten zu können / Erst müßten einzelne Frauen klagen ■ Von Helga Lukoschat
26.10.1989