■ Obwohl es in der Abtreibungsfrage längst eine gesellschaftliche Mehrheit für die Entscheidungsfreiheit der Frau gibt, werden sich die Parlamentarier über sechs Gesetzentwürfe beugen, von denen keiner...
■ Die Verhandlungskommission, die die Übergangsregelung ausgearbeitet hat, behält als Ziel die Ausdehnung des Paragraphen 218 auf das Gebiet der Noch-DDR im Auge
■ Für eine unbestimmte Übergangszeit bleibt der heutigen DDR in Gesamtdeutschland die Fristenregelung erhalten. Frauen aus der BRD machen sich jedoch strafbar, wenn sie in der DDR abtreiben.