Gericht: Kein Recht auf Asyl für Kurden
Mit der Begründung, in Türkisch-Kurdistan sei die Bevölkerung keinerlei „Gruppenverfolgung“ ausgesetzt, hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Hunderte von Asyl-Anerkennungen wieder auf ■ Von Dirk Asendorpf
23.1.1992