„Fragen Sie in einem Monat noch mal nach“
Neue Medienverordnung soll Pressevertrieb in der DDR regeln / Grossisten müssen Sitz in der DDR haben / Eine Registrierung ist notwendig Bei Verstößen droht den Betroffenen Zwangsgeld / Medienminister Müller hat Schwierigkeiten, sein Gesetz in der Praxis umzusetzen ■ Aus Berlin Ute Thon
11.5.1990