Die zivilen Kriegsdienste der Frauen sind fest eingeplant
Obwohl Frauen keiner Wehrpflicht unterliegen, sind ihre zivilen Hilfsdienste — zum Beispiel als Ärztinnen und Krankenschwestern — für den Ernstfall schon per Gesetz festgeschrieben/ Gruppen in Ost und West rufen Frauen zur Kriegsdienstverweigerung auf, um ein Zeichen für den Frieden zu setzen ■ Von Ulrike Helwerth
1.3.1991