Keine Rechtsmittel gegen Krankenkasse
Die Badische Landwirtschaftliche Krankenkasse darf sich weiter weigern, Abtreibungen nach Notlagenindikation zu bezahlen / Lothar Späth pfeift seine Sozialministerin zurück, die dafür keine rechtliche Möglichkeit gesehen hatte / Rechte Lebensschützer machen Druck ■ Von Ulrike Helwerth
10.8.1989