Außer Kontrolle
Wenn V-Leute in eine fremde Organisation eindringen, erfährt ein Geheimdienst nicht nur etwas, sondern muss auch in ihrem Sinne handeln, um nicht enttarnt zu werden. Was am Beispiel der Neonazizellen sichtbar wird, gehört zur Praxis des Verfassungsschutzes. Auch in der RAF in den 70er-Jahren spielte er eine größere Rolle, als man bisher wusste. Das zeigt in besonderer Weise der Buback-Becker-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart
14.1.2012