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Alles aus – oder?
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Doch damit ist nicht alles zu Ende: Form und Inhalt der Entlassung können vom Arbeitsgericht überprüft werden. Und meistens gibt‘s dann den bisher nicht gezahlten Lohn, eventuell sogar eine Abfindung
Von
Peggy Wolf
Ausgabe vom
21.8.2004
,
Seite 32,
alles, was recht ist
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Parteinahme als Frauen-Versuchung
Unglaubliche Geschichte: Herr mit viel Geld will Frauenpartei. Doch die findet erstmal keinen gemeinsamen Nenner
Von
PEGGY WOLF
Ausgabe vom
25.5.2002
,
Seite 32,
Bunte
Download
(PDF)
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