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Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Doch damit ist nicht alles zu Ende: Form und Inhalt der Entlassung können vom Arbeitsgericht überprüft werden. Und meistens gibt‘s dann den bisher nicht gezahlten Lohn, eventuell sogar eine Abfindung
Unglaubliche Geschichte: Herr mit viel Geld will Frauenpartei. Doch die findet erstmal keinen gemeinsamen Nenner