Luftwaffe verzichtet auf den Beginn der Übungsflüge über dem brandenburgischen „Bombodrom“ am 18. August – und kommt einem Urteil damit zuvor. Bis 30. September entscheidet das Verwaltungsgericht endgültig, ob die Tiefflieger starten dürfen
Kampf gegen das „Bombodrom“ geht weiter. Mit zwölf Klagen wollen Gemeinden, Unternehmen und Umweltverbände den Bombenabwurfplatz in Brandenburg verhindern. Rechtsanwalt der Gegner setzt der Bundeswehr eine Frist bis zum 8. August
Bürgerinitiativen starten heute mit Sommeraktionstagen gegen den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide. Klägeranwalt Geulen sieht „gute Chancen“. Ein Fehler im Struck-Bescheid könnte die Bombodromeröffnung verzögern