Gut, wenn's ein bißchen enger ist
In der Gegenrichtung durch Einbahnstraßen zu radeln, darf erlaubt werden, ist es aber in Berlin noch nicht. Statt dessen wurde die Bundesregelung von der hiesigen Straßenverkehrsbehörde noch verschärft. Experten streiten sich um die Definition „geringer Längen“ ■ Von Matthias Fink
28.3.1998