Seit drei Jahren fordert die EU einen besseren Kundenschutz für den Onlinehandel. Mit dem „Fernabsatzgesetz“ hat jetzt endlich auch Deutschland die Richtlinie umgesetzt: Was nicht gefällt, darf kostenlos zurückgeschickt werden
..., darf kostenlos zurückgeschickt werden von MICHAEL PETERSEN Verbraucherverbände warnen noch immer vor...
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Quelle: taz
Ressort: Internet
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