INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen