Ehrengerichtsverfahren gegen WAA–Anwälte
■ Die Aufforderung, nur mit anwaltlichem Beistand gegen die Wiederaufarbeitungsanlage zu klagen, soll unzulässige Werbung gewesen sein / Zahlreiche Verteidiger–Vereinigungen aus dem gesamten Bundesgebiet protestieren gegen „beamtenrechtsähnliche Zensur“
24.3.1987