Trauer um die Tochter reicht nicht
Nachdem ihre Tochter getötet wurde, muss eine Mutter gegen bürokratische Hemmnisse kämpfen – eine Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz wird wegen mangelnder „Nähe“ verweigert. Ihr Fehler: Sie war bei der Gewalttat nicht dabei
13.11.2002