Die Berliner Polizeipräsidentin und der CDU-Innensenator betonen die Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfragen. Am Ende bleibt die Maßnahme ein Ermittlungsinstrument.
URTEIL Landgericht Berlin entscheidet „im Zweifel für die Angeklagten“. Keine Beweise für Molotowcocktail-Wurf auf Polizisten. Rigo B. und Yunus K. erhalten Haftentschädigung