Zur Gewerkschaftsdemo gesellte sich am Sonntag wieder der "Euromayday" für die prekär Beschäftigten. Und am Abend startete eine "revolutionäre Maidemo".
Um sie erkennungsdienstlich zu behandeln hielt die Polizei im Jahr 2003 Demonstranten stundenlang in Zellen fest. Das erklärte das Verfassungsgericht nun für unverhältnismäßig.
Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.L