Mittels Vollmachten und Verfügungen lässt sich beizeiten und für den Notfall vorsorgen. Der Bevollmächtigte sollte aber auf jeden Fall darüber Bescheid wissen, was auf ihn zukommen könnte
... das Wahllokal selbst aufzusuchen. K. JABRANE
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Spezial
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