In Zukunft mit Schere im Kopf
Darf man Manfred Stolpe als Stasi-Mitarbeiter bezeichnen? Der BGH hatte es erlaubt, das Verfassungsgericht hat diese Erlaubnis nun widerrufen. Und nicht nur das: Die Karlsruher Stolpe-Entscheidung könnte das Presserecht revolutionieren
18.11.2005