Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier
■ Nach dem Spruch der Verfassungsrichter sind die Chancen der kleinen Parteien und Bürgerbewegungen für den Einzug ins erste gesamtdeutsche Parlament gestiegen. Spätestens am 16.Oktober muß ein neues Wahlgesetz vorliegen, das dann eine Sperrklausel — möglicherweise unter 5 Prozent — voraussichtlich in getrennten Wahlgebieten vorschreiben wird.