Das NPD-Verbot ist zu Recht gescheitert. Denn jede noch so anstößige Opposition gehört zum politischen Wettbewerb. Nur eines ist dabei verfassungswidrig: organisierte Gewalt
Im „Fall Daschner“ argumentiert die Verteidigung mit Bezug auf eine höhere Moral. Dabei geht es beim Vorwurf der Folter um die Verteidigung prinzipieller Rechtsnormen
Die V-Leute sind nicht das Problem: Man hätte das Verbotsverfahren gegen die NPD nie einleiten dürfen. Die Partei ist zwar antidemokratisch und rassistisch – aber erfolglos
Das Parteienverbot sollte auch im Kampf gegen die rechtsextreme NPD nicht angewandt werden – denn es gefährdet potenziell den Freiheitsspielraum jeder Opposition
Der Verfassungsschutz ist arm dran. Ihm geht die Kundschaft aus. Im verzweifelten Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit muß er sich neue Feinde schaffen. Der Umgang mit Scientology ist ein typisches Beispiel. Warum die Spitzelbehörde trotzdem nicht abgeschafft werden wird, berichten ■ Horst Meier (Text) und Erik-Jan Ouwerkerk (Fotos)
Vor 75 Jahren probte die Hamburger KPD den Aufstand. Am 23. Oktober 1923 ließ sie siebzehn Polizeiwachen stürmen und entwaffnen. Den anschließenden Rückzugsgefechten fielen 101 Menschen zum Opfer ■ Von Horst Meier
Das Wahlrecht bestimmt den Zugang zur politischen Macht. An der Fünfprozenthürde scheitern die meisten politischen Formationen. Bei der Diskriminierung dieser Splitterparteien geht es nur vordergründig um PDS oder DVU – sie berührt das demokratische Selbstverständnis: Warum sollen nicht alle Tendenzen dieser Gesellschaft gleiche Chance haben, im Deutschen Bundestag vertreten zu sein? Ein Essay ■ Von Horst Meier
Vor 56 Jahren begannen alliierte Bomber, deutsche Städte in Schutt und Asche zu legen. Alt- und Neonazis waren diese Angriffe stets Beweis dafür, daß Deutschlands Kriegsgegner moralisch nicht besser waren. Die späte Debatte um den Luftkrieg entdeckt die Leidensgeschichte der Deutschen – ohne zu vergessen, daß Nazideutschland den Terror begonnen hat. Ein Essay ■ von Horst Meier
Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier