■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft
Verteidigerplädoyer im Düsseldorfer 129a-Verfahren gegen die 37jährige Journalistin / Die Bundesanwaltschaft habe im gesamten Verfahren keinerlei Fakten vorgelegt / Ohne „Krücke 129a“ hätte es keine Anklage geben können ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft
Verteidigerplädoyer im Düsseldorfer 129a-Verfahren gegen die 37jährige Journalistin / Die Bundesanwaltschaft habe im gesamten Verfahren keinerlei Fakten vorgelegt / Ohne „Krücke 129a“ hätte es keine Anklage geben können ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft
Verteidigerplädoyer im Düsseldorfer 129a-Verfahren gegen die 37jährige Journalistin / Die Bundesanwaltschaft habe im gesamten Verfahren keinerlei Fakten vorgelegt / Ohne „Krücke 129a“ hätte es keine Anklage geben können ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft
Verteidigerplädoyer im Düsseldorfer 129a-Verfahren gegen die 37jährige Journalistin / Die Bundesanwaltschaft habe im gesamten Verfahren keinerlei Fakten vorgelegt / Ohne „Krücke 129a“ hätte es keine Anklage geben können ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel