sTRAFALTERNATIVE Neben der klassischen Bestrafung gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs. Experten für Strafrecht fordern, ihn viel häufiger einzusetzen. Bei sexueller Gewalt oder ideologischen Straftaten von Neonazis ist der TOA allerdings nicht geeignet
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Quelle: taz Nord
Ressort: Spezial
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