Wo Opfer die Täter konfrontieren
sTRAFALTERNATIVE Neben der klassischen Bestrafung gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs. Experten für Strafrecht fordern, ihn viel häufiger einzusetzen. Bei sexueller Gewalt oder ideologischen Straftaten von Neonazis ist der TOA allerdings nicht geeignet
29.10.2016