Im so genannten Ehrenmordprozess lehnt das Gericht einen Antrag auf Haftentlassung der beiden älteren Brüder ab. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht“
Im so genannten Ehrenmordprozess lehnt das Gericht einen Antrag auf Haftentlassung der beiden älteren Brüder ab. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht“
Im so genannten Ehrenmordprozess lehnt das Gericht einen Antrag auf Haftentlassung der beiden älteren Brüder ab. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht“
Im so genannten Ehrenmordprozess lehnt das Gericht einen Antrag auf Haftentlassung der beiden älteren Brüder ab. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht“