Deal in der Grauzone beförderte Todesstrafe
Deutschland darf nach seiner Verfassung keine Rechtshilfe gewähren, wenn das zur Todesstrafe führt. „Deshalb haben die Amerikaner die Akte Coday in Deutschland anders beschafft“, sagt Anwalt Bernhard Docke. Er versuchte vergeblich, einen Amerikaner in den USA vor der Todesstrafe zu bewahren
5.10.2002