Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020 geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue Verschärfungen.
Das Verbot gegen die „Querdenken“-Demonstrationen hätte man sich sparen können. Denn die Anstecklungsgefahr beim sommerlichen Open-Air-Happening ist gering.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.