Karlsruhe hat das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Zwang zur Ehescheidung bei Geschlechtsänderung eines der Partner ist unverhältnismäßig.
Der Bundesrat stimmt über einen aussichtsreichen Antrag ab: Sterbehilfevereine wie Dignitate sollen künftig mit einer Strafvorschrift von der Beihilfe zum Suizid abgeschreckt werden.
Der EuGH verhandelt über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Geklagt hat Irland - und das, obwohl das Land die Richtlinie am liebsten verschärfen würde.
Das Bundesverwaltungsgericht billigt die Verbote von Gedenkmärschen in Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Die Demos verletzen laut Richtern die Würde von NS-Opfern.
Eingetragene Partnerschaften sind nach einem Verfassungsgericht-Urteil weiterhin benachteiligt. Nur Hetero-Ehepaare bekommen automatisch den Familienzuschlag.
Laut geplantem BKA-Gesetz müssen Pfarrer im Zweifelsfall über seelsorgerische Gespräche Auskunft geben. Muslimische Geistliche genießen noch weniger Schutz.
Die SPD-Fraktion verhandelt heute mit CDU und CSU darüber, ob der umstrittene Würzburger Rechtsgelehrte Dreier doch Vizechef des Verfassungsgerichts werden darf.
In seinem Grundgesetzkommentar bezieht Rechtsprofessor Dreier sich auf seinen Schüler Fabian Wittrek, der ganz klar "präventivpolizeiliche Folter" zur Rettung von Geiseln für zulässig hält.
Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker zum Buback-Mord dürfen von der Bundesanwaltschaft nicht verwendet werden. Innenminister Schäuble gibt die Akten nicht heraus.
Die SPD nominiert neue Verfassungsrichter. Präsident soll Rechtsprofessor Horst Dreier werden. Er hält Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Verbrechern für diskutabel.