Vor dem 1. Mai streitet sich die Koalition, wie Polizisten besser geschützt werden können. Die Ideen haben hohen Symbolwert, Polizisten sind auch heute kein Freiwild.
Der SPD-Chef Sigmar Gabriel greift die Bundesregierung verbal an, weil sie die Lage in Afghanistan als "Krieg" bezeichnet. Der Begriff sei zudem überholt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem österreichischen Paar recht gegeben: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform der Sicherungsverwahrung. Es will sich gegen ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte wehren
Die Bundesregierung will für zivile Opfer zahlen, hat aber Fragen an den Anwalt Popal: Sind die Opfer tatsächlich tot, und waren es wirklich keine Taliban?
Die Koalition will eine Instanz für Ermittlungen gegen Soldaten im Auslandseinsatz. Möglich sind Staatsanwaltschaft in Potsdam – oder Bundesanwaltschaft.
In Schleswig-Holstein rufen Grüne und SSW das Landesverfassungsgericht an. Sie halten die Mehrheit von drei Sitzen, mit der CDU und FDP regieren wollen, für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage eines Irakers recht. Der Mann sollte nach Griechenland abgeschoben werden, aber das dortige Asylsystem ist zu überlastet.
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
Michael Buback, Sohn des von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts, über Verena Becker - und warum sie nach der Tat von einflussreichen Personen im Staatsapparat geschützt wurde.
Baptistische Eltern wollten ihre Kinder an Karneval nicht in die Schule lassen. Das Verfassungsgericht findet, dass sie zu Recht wegen Verletzung der Schulpflicht bestraft wurden.
Der Bundestag soll über die Geheimdienst-Beobachtung seiner Abgeordneten informiert werden. Karlsruhe äußert Unbehagen über die Beobachtung. Linke fordern deren Ende.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Beschlagnahme von E-Mails beim Provider. Nur verfahrensrelevante Nachrichten darf die Polizei dauerhaft speichern.
Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat Karlsruhe hat dem Bundestag zwar mehr Rechte in EU-Fragen gegeben. In der Praxis wird das Parlament aber kaum gestärkt.