Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu haben.
Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht. Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden ließ.
Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in diesem Fall.