Die Piraten nach Deutschland zu holen, bloß weil die CDU/CSU das nicht will, ist kein guter Grund. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist in Kenia grundsätzlich gewährleistet.
Die Bundesregierung will Informationen über ausländische Gäste und ihre Gastgeber speichern - ab dem ersten Mal. Das ist offensichtlich verfassungswidrig.
Die Verfassungsrichter sehen vor ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag das Dilemma. Man kann nur hoffen, dass von der Verhandlung kein Signal des nationalen Trotzes ausgeht.
Die Bahn wird nicht weiter gegen Blogger Beckedahl vorgehen. Es wäre auch sehr dumm von dem Konzern, die Verbreitung unbequemer Fakten durch Zensurmaßnahmen verhindern zu wollen.
Von der Leyens will Kinderpornografie mit Seitensperrung bekämpfen. Das kann nur symbolische Wirkung haben - hat aber die praktische Folge, Türöffner für Zensur im Netz zu sein.
IP-Adressen von Internetnutzer sind sensible Daten. Sie dürfen allenfalls auf Basis einer eindeutigen gesetzlichen Regelung von Webseitenbetreibern gespeichert werden.
Der Fall Zumwinkel ist kein Grund, ein Verbot von Prozess-Absprachen zu fordern. Nun kann der Prozess nach zwei Tagen abgeschlossen werden. Ein längeres Verfahren brächte keinen Vorteil.
Der Völkerrechtler Michael Bothe zum Krieg in Gaza: Israel durfte sich gegen Hamas-Raketen wehren. Ob dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wurde, kann nur eine internationale Kommission klären.
Bisher haben Telekom-Firmen die staatlichen Spitzelaufträge oft hinterfragt. Mit den neuen kostendeckenden Pauschalen könnten sie bald ein Interesse an möglichst vielen Aufträgen haben.
Die geplante BKA-Reform wird bei der Terror-Abwehr nicht zur Konkurrenz der Behörden führen, meint Klaus Hiller, Präsident des Landeskriminalamtes in Baden-Württemberg.
Am Mittwoch werden die Rechte des BKA - etwa zur Onlinedurchsuchung - erweitert. Doch die Schlacht um die Festplatten privater Computer hat gerade erst begonnen.
Strafgerichte genießen zu Recht ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Sie sollten im Einzelfall auch weiterhin entscheiden dürfen, welche Beweise vor Gericht berücksichtigt werden.
Die EU drückt sich um die Aufnahme irakischer Flüchtlinge herum. Dabei gibt es keine Rechtfertigung, Akuthilfe für besonders hilfsbedürftige Personen weiter aufzuschieben.