Andrea Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine Fehlbesetzung. Sie war für die Vorratsdatenspeicherung. Das allein ist schon ein Ausschlussgrund.
Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein. Bravo!
Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.
Es gibt genug Beispiele, wie mit internationalem Presseandrang umzugehen wäre. Dass das ausgerechnet beim NSU-Prozess nicht gelingen soll, ist peinlich.
Müssen Politiker selbst reich sein, um amtsgemäß leben zu können? Nein. Sie müssen sich nicht einladen lassen und dadurch strafrechtlichen Risiken aussetzen.