Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz: Das Kreuz über der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber ertragen.
Die Kindheit ist nicht selten traumatisierend. Da braucht es keine Piercings und keine Religionen: Kinder gehören geschützt – vor Eingriffen jeglicher Art.
Ein Fluchtweg wurde geschlossen: Dass die Bundesregierung den Bundestag über jeden Vertragsabschluss informieren muss, verhindert den Rückfall alte Zeiten.
Die Funkzellenabfrage eignet sich gut, um Straftatserien aufzuklären. Die Verhältnismäßigkeit muss geprüft werden, aber es gibt keinen offensichtlichen Rechtsbruch.
Der Europäische Gerichtshof verbietet Abschiebungen, wenn unmenschliche Behandlung droht. Damit müssen Flüchtlinge nicht mehr zurück nach Griechenland.
Das Bild des souveränen Machers ist dahin. Wer sich wie Schmalzl so wenig im Griff hat, kann nicht guten Gewissens als Generalbundesanwalt gewählt werden.
Für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist das natürlich misslich.
Russland hat den Ölkonzern Yukos nicht gezielt verstaatlicht, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ganz sauber war das Verfahren trotzdem nicht.
Beim Löschen von Kinderporno-Webseiten ist das BKA erfolgreich: Nach vier Wochen sind fast alle monierten Seiten gelöscht - nach einer Woche erst ein Drittel.
Wenn es um Gleichheit und Gleichberechtigung geht, darf es keine kulturell begründeten Ausnahmen geben. Genau dem widerspricht leider das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Der Menschenrechtsgerichtshof wendet sich einstimmig gegen Kreuze in Klassenzimmern. Geklagt hatte eine Italienerin. Die Regierung kann in Berufung gehen.