Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei. Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht bisher geboten hat.
Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Sie wollte keinen Schauprozess. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine Verurteilung.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr bei Unglücksfällen im Inland ihr ganzes militärisches Arsenal einsetzen darf. Ist das Grundgesetz in Gefahr?
Wer als Gegenleistung für parlamentarisches Handeln einen Vorteil bekommt, muss bestraft werden. Das ist internationaler Standard und muss auch für Deutschland gelten.
Der Streit über das Filtern und Löschen von Youtube-Videos ist nur ein Nebenschauplatz. Das Problem ist, dass es keinen Vertrag zwischen den beiden gibt.