Der ehemalige DDR-Staatschef muss zurück ins Gefängnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Die Schießbefehle an der Mauer waren Unrecht auch nach DDR-Recht. Andere Klagen von DDR-Spitzen verlieren ihre Chancen
Fahrverbote und Arbeitseinsätze statt Haft- und Geldstrafen: Heute stellt Däubler-Gmelin ihr Reformpaket für das Strafsystem vor. Das fällt für ein rot-grünes Herzensanliegen moderat aus
Mehr Knast für rassistische Straftaten, weil sie durch Hass motiviert sind: Der Vorschlag von Brandenburgs Justizminister trifft auf wenig Gegenliebe bei Justizverbänden und SPD
■ Straßburger Menschenrechtsgerichtshof: Großbritannien darf Schwule und Lesben nicht von Streitkräften ausschließen. Behauptung einer „Schmälerung der Einsatzkraft“ zeige „negative Einstellung“ von Heteros
■ Bisher sind Eltern ohne Trauschein steuerlich bessergestellt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß der Kinderfreibetrag für alle gleich hoch sein muß. Das wird den Bundeshaushalt über 20 Milliarden Mark kosten
■ Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch im Lübecker Brandprozeß auf. Im Gefängnis abgehörte Gespräche des Angeklagten mit seiner Familie hätten berücksichtigt werden müssen. Neuverhandlung jetzt vor anderem Gericht
■ Der Bundestag darf den PDS-Abgeordneten einen Stasi-Spitzel nennen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Jedermann darf ihn nicht Stasi-Spitzel nennen, meint Gysi, denn das Gericht ließ sich auf inhaltliche Klärung nicht ein