Der Skandal sind nicht die Tötungen, sondern die gezielte Täuschung der Öffentlichkeit durch Bundeswehr und Regierung.
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Nach und nach kommen die Details über den Luftanschlag auf zwei entführte Tanklaster ans Licht. Verteidigungsministerium und Bundeswehr müssen endlich Transparenz schaffen.
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Nach sechs Jahrzehnten gefestigter Demokratie kommt ein Sonderrecht gegen Rechtsradikale nicht mehr als machtvolle Geste des Neuanfangs daher.
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Deutschland ist auch juristisch in der Realität angekommen: Die militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan werden jetzt als "bewaffneter Konflikt" bezeichnet.
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Das Urteil zum Kraftwerk Datteln ist ein Signal. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.
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Das oft bemühte Bild, in Deutschland könnten Dutzende von islamistischen Schläfern auf ihren Einsatz warten, wurde in diesem Prozess nicht ansatzweise bestätigt.
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Alte Protest-Instrumente wie Demos und neue wie die Onlinepetitionen ergänzen sich gegenseitig. Das eine liefert schöne Bilder, das andere große Zahlen.
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Bevor das Bundesverfassungsgericht immer wieder über die Wehrpflicht entscheiden soll, gehört sie besser abgeschafft. Attraktive Angebote für Freiwillige sind die Alternative.
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Das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist pragmatisch und doch von Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat.
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Die Ermittlungspanne beim "Phantom von Heilbronn" zeigt: DNA-Spuren sind lange nicht so verlässlich wie es scheint. Die Polizei darf sich nicht auf der Sicherheit der Methode ausruhen.
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Auch die Polizei kann mal auf eine Fälschung hereinfallen. Aber zur Verteidigung einer dann wackeligen Behauptung sollten die Ermittler nicht anfangen, Lügen zu verbreiten.
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Was konkret aus dem neuen Unterhaltsrecht wird - mal sehen. Klar ist aber schon jetzt: Auf lange Sicht könnte es sich positiv auf die Position der Frau auf dem Arbeitsmarkt auswirken.
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Das Urteil des Verfassungsgerichts beendet die Debatte von der Union über einen Nationalen Sicherheitsrat. Künftig wird niemand wagen, Kriegseinsätze am Bundestag vorbeizubugsieren.
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Sicherheit soll ohne Vorratsdatenspeicherung nicht möglich sein? Wer das glaubt, leidet unter krankhaftem Kontrollzwang.
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In der Sache bekommt Innenminister Schäuble vom Verfassungsgericht, was er wollte. Doch nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, muss man umsetzen.
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Die Begründung für das Ende der Hafterleichterungen Klars wirkt an den Haaren herbeigezogen. Das Rechtsgefühl des Ex-Terroristen ist ausgeprägter als das des zuständigen Ministers.
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Die Horroszenarien, mit denen Bürgerrechtler jetzt den Gang nach Karlsruhe rechtfertigen, sind maßlos übertrieben. Damit konterkarieren sie ihr eigenes Kampagnenmotto.
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Mit seinem Urteil, die linke "militante gruppe" ist keine Terror-Vereinigung, stellt der Bundesgerichtshof trotzdem keinen Freibrief für politisch motivierte Zündler aus.
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Die Aufregung um den "Visa-Missbrauch" erwies sich seinerzeit als substanzlos. Trotzdem will nun die Koalition die Daten harmloser Gastgeber speichern.
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Innenminister Wolfgang Schäuble will den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers unter Strafe stellen. kein Tabubruch, aber wenig praktikabel.
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