Rad-Stellplätze nur im Neubau Pflicht
In alten Wohnhäusern hilft bei Streit mit dem Vermieter oft eine Unterschriftenliste / In die Wohnung darf das Rad auf jeden Fall, denn die geht nur Mieter etwas an / Parken im Keller umstritten ■ Von Christian Arns
28.8.1993