■ Gericht rügt „Rechtsblindheit“ der Angeklagten und läßt keine Bewährung zu / Urteil wegen versuchter Gefangenenbefreiung liegt über Antrag des Staatsanwalts / Rechtsmittel eingelegt Ch. Gi.
ca. 33 Zeilen / 2025 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.