Mildes Plädoyer auf wackeligen Beinen
Bundesanwaltschaft fordert zwischen zwei und vier Jahren Haft für angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen. Urteil in dem mehr als zweijährigen Prozess wird im Januar erwartet. Mögliche Strafen wahrscheinlich durch U-Haft bereits abgegolten
12.12.2003