Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu haben.
In einem Interview, das zeitweise auf der Website des Innenministeriums stand, übte Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Das gehe zu weit, urteilen nun die Richter.
Der Konzern habe Käufer sittenwidrig geschädigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber die bisherige Nutzungszeit könne sich der Hersteller auf Rückzahlungen anrechnen lassen
Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht. Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden ließ.