Nur zweieinhalb Jahre Haft erhielt André Eminger, der treueste Helfer des NSU-Trios. Der Bundesgerichtshof bestätigt nun das Urteil. Betroffene des Terrors sind bitter enttäuscht
Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.