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In fünf Jahren gibt es mehr Therapie
Die sichere Wohnung ist lange passé
„Kein Ersatz von bloßen Vermögensschäden“
Das Hochschulrahmengesetz
Die Staatsregierung hat sich verrechnet. Abtreibungskliniken dürfen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorerst weiter betrieben werden. Dabei hatten die Bayern den Gesetzestext in Karlsruhe entliehen Aus Karlsruhe Christian Rath